Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: Juni 2025 · Gültig ab: Juni 2025
1. Definitionen
- «Anbieter» bezeichnet Ironwood, Rosenbergstrasse 47, 9000 St. Gallen, Schweiz.
- «Kunde» bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die ein Paket bei Ironwood bucht.
- «Paket» bezeichnet eines der angebotenen Produktionspakete (Full Turnkey Production Package, Added Shoot Day Add-On, Compact Turnkey Day).
- «Vertrag» bezeichnet die zwischen Anbieter und Kunde vereinbarte Leistungsvereinbarung für ein Paket.
- «Set» bezeichnet den vollständig aufgebauten und technisch geprüften Produktionsbereich gemäss Paketumfang.
2. Geltungsbereich und Annahme der AGB
Diese AGB gelten für alle Buchungen, Angebote und Verträge zwischen Ironwood und dem Kunden. Mit der schriftlichen oder mündlichen Buchung eines Pakets erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ironwood diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Kunden müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben oder rechtsgeschäftsfähig sein.
3. Leistungsbeschreibung
Ironwood stellt Produktionspakete bereit, die Studio, Equipment, technisches Personal, Aufbau, Abbau und Logistikkoordination umfassen. Der genaue Paketumfang wird vor Buchungsabschluss schriftlich festgehalten. Die Pakete werden in der Deutschschweiz angeboten, primär im Raum St. Gallen und Umgebung. Für andere Regionen ist eine gesonderte Absprache notwendig.
4. Buchung und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Ironwood zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Paketplanung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Änderungen am Paketumfang nach Vertragsschluss bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung.
5. Pflichten des Kunden
- Rechtzeitige Bereitstellung aller für die Planung notwendigen Informationen
- Einhaltung der vereinbarten Drehtage und Zeitfenster
- Sorgfältiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Equipment am Set
- Meldung von Schäden oder Mängeln am Equipment unverzüglich an den Techniker
- Keine Weitervermietung oder -überlassung von Equipment an Dritte
- Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Arbeitsvorschriften am Set
6. Geistiges Eigentum
Alle von Ironwood bereitgestellten Materialien, Konzepte und technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Ironwood. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der Pakete für den vereinbarten Zweck. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung von Ironwood-eigenen Unterlagen ohne Zustimmung ist nicht zulässig.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise
Die Paketpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Das Compact Turnkey Day-Paket kostet CHF 200, der Added Shoot Day Add-On CHF 470 und das Full Turnkey Production Package CHF 900. Allfällige Zusatzleistungen werden separat vereinbart und ausgewiesen.
7.2 Rechnungsstellung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verzug können Mahngebühren anfallen.
7.3 Stornierung
Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Drehtag entfällt die Buchungsgebühr vollständig. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Drehtag kann Ironwood eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50% des Paketpreises in Rechnung stellen. Bei Nichterscheinen ohne Vorankündigung ist der vollständige Betrag fällig.
8. Leistungserbringung und Änderungen
Ironwood erbringt die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt. Kommt Ironwood seiner Leistungspflicht nicht nach, ist der Kunde berechtigt, einen angemessenen Schadensersatz zu verlangen. Ironwood behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Umständen (höhere Gewalt, Ausfall von Personal oder Equipment) eine gleichwertige Ersatzlösung anzubieten. Kann keine gleichwertige Lösung bereitgestellt werden, wird der Vertrag annulliert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
9. Haftungsausschluss
Ironwood haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ironwood übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässen Umgang des Kunden oder Dritter mit dem Equipment entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10. Haftung für Equipment-Schäden
Der Kunde haftet für Schäden am Equipment, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Fahrlässigkeit während des Drehtags verursacht werden. Normale Abnutzung ist hiervon ausgenommen. Schäden sind unverzüglich dem Techniker vor Ort zu melden.
11. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer berechtigten ausserordentlichen Kündigung durch Ironwood sind bereits entstandene Kosten zu erstatten.
12. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. Bei Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Ironwood ist nicht verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist jedoch dazu bereit, wenn beide Parteien zustimmen.
13. Salvatorische Klausel und Gesamtvereinbarung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese AGB bilden zusammen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
14. Änderungen der AGB
Ironwood behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Bestehende Verträge werden von Änderungen nicht berührt.
15. Kontakt
Für rechtliche Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Ironwood
Rosenbergstrasse 47
9000 St. Gallen
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 71 628 47 93